Heck-Fahrzeugtechnik  Am Beckers Busch 9  42799 Leichlingen

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Unternehmer werden von den Berufsgenossenschaften gem. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) verpflichtet, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Die Grundlage hierfür ist die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BDV D29). Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Sollten Sie Ihr privates Fahrzeug gewerblich nutzen, sind Sie von der obigen Pflicht unberührt.

Bitte beachten Sie: Die Missachtung der Forderung kann zu Ausfall von Versicherungsleistungen und zu Bußgeldern seitens der Berufsgenossenschaft führen.

Was sollten Sie nun unbedingt tun?

Sprechen Sie uns heute noch auf die UVV-Prüfung nach § 57 BGV D29 an.
Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos und sind Ihnen bei der Prüfung Ihres Fahrzeugs und einer schnellen Terminvergabe behilflich. Die benötigten Unterlagen,
Dokumentationen samt Prüfplakette erhalten Sie bei uns. Ersparen Sie sich unnötige Kosten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf
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