Im Visier der Staatsanwaltschaft
Immer wieder warnt die Polizei in Verkehrsdurchsagen vor Hindernissen auf der Fahrbahn. Oft sind verlorene Gegen- stände die Ursache. Kommt es durch verrutschte Ladung zu einem Sachschaden, bleibt es beim Ordnungswidrigkei- ten-Verfahren. Verletzen oder töten dagegen heruntergefal- lene Ladungsteile Personen, hat das strafrechtliche Folgen. Schnell wird der Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung laut. Bis zur Klärung der Umstände sitzen die Verantwortlichen oftmals in Untersuchungshaft. Hohe Geld- und Freiheitsstrafen drohen.
Wer verantwortlich ist
Verantwortlich für die Ladungssicherung und die zulässigen Höchstgewichte ist neben dem Fahrer auch der Verlader. Die Strafverfolgungsbehörden können beide bußgeld- rechtlich oder strafrechtlich belangen.
Hinweis: Der Fahrer hat die Pflicht zur Kontrolle der Ladungssicherung, auch wenn er die Beladung nicht selbst vorgenommen hat. Übernimmt ein Fahrer ein vollständig beladenes und verplombtes Fahrzeug, muss er sich dagegen auf die Angaben des Verladers verlassen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn klare Anzeichen vorliegen, dass etwas mit der Ladung nicht in Ordnung ist.
Staatsanwälte ermitteln auch in den Chefetagen: Über die Halterhaftung machen sie die Betriebsleitung verantwort- lich. Ist wiederum ein Fuhrparkleiter für die Überwachung der Fahrzeuge zuständig, muss er für Fehler geradestehen. Allerdings genügt der Halter bzw. Fuhrparkleiter in der Regel seiner Sorgfaltspflicht, wenn er die Fahrer bzw. Verlader sorgfältig aussucht und eindeutige Anweisungen gibt. Zudem muss er für entsprechende Schulungen sorgen sowie die erforderliche Sicherungsausrüstung bereitstellen.