UVV - Prüfung - Ladungssicherung
Nach §57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29, bisherige VBG 12) hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.