Heck-Fahrzeugtechnik  Am Beckers Busch 9  42799 Leichlingen

 Telefon: 02175 / 1678 - 0

UVV-Prüfung sind vorgeschrieben, für Betrieb und Mitarbeiter

Was bedeutet UVV ?

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt. Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.

Was wird geprüft ?

Arbeitsmittel, bei denen durch Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen hervorrufen werden können, werden auf ihre Arbeitssicherheit überprüft. Dazu zählt die Kontrolle von: • Verschleißbehafteten Komponenten (z.B. Schienen,Gurte, Rollen und Tragmitteln) • Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile (z.B. Befestigungswinkel, Bodenbefestigung, Trennwände)

Wer trägt die Verantwortung ?

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich zu prüfen und deren Zustand zu dokumentieren.